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Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen (AGB)

 

im Landhaus zum Sorpetal (Gastgeber).

Sehr geehrter Gast
Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und dem Gastgeber geschlossenen Beherbergungsvertrages.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1.Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax
oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Gastgeber den
Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2.Der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber kommt mit
der Buchungsbestätigung des Gastgebers zustande.
Ist eine Vorauszahlung/oder schriftliche Bestätigung erforderlich, so ist
der Vertrag erst mit Eingang des Vorauszahlungsbetrags/oder der
schriftlichen Bestätigung beim Gastgeber geschlossen.
1.3.Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der
Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen
der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.4.Der Gastgeber verpflichtet sich die gebuchte Leistung zu Verfügung zu
stellen oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
1.5.Bei unvorhersehbarer Nichtnutzbarkeit der gebuchten Leistung, die
nicht schuldhaft durch den Gastgeber oder eines Erfüllungsgehilfen
verursacht wurde, (z.B. Wasser, Feuer etc.) ist der Gastgeber von einer
Ersatzstellung befreit. Er wird sich dennoch bemühen Ihnen einen
akzeptablen Ersatz zu besorgen. Es besteht dann ein
Sonderkündigungsrecht für den Gast und Gastgeber.

2. Zahlung
2.1.Die Abrechnung des Reisepreises erfolgt direkt zwischen Gast und
Gastgeber.
2.2.Anzahlungen sind möglich. Diese können bis zu 100% des Reisepreises
betragen (z.B. in den Hauptreisezeiten). Dies wird Ihnen mit der
Bestätigung des Gastgebers mitgeteilt.Sind Sie mit der Anzahlung nicht
Einverstanden, so widerrufen Sie Ihre Reservierung.Ein verbindlicher
Vertrag kommt, bei geforderter Anzahlung, erst mit Eingang des
Anzahlungsbetrags beim Gastgeber zustande.
2.3.Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tage der Abreise gegenüber dem Gastgeber zahlungsfällig, soweit
nichts anderes vereinbart ist.
2.4.Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine
Zwischenabrechnung erstellen, welche sofort zur Zahlung fällig ist.
2.5.Bei Spontananreisen ist der Gastgeber berechtigt den Aufenthaltspreis
im voraus zu verlangen.

3. Rücktritt, Abbruch und Nichtanreise
3.1.Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes ohne
Rücktrittserklärung bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung
des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des
Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
3.2.Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen
und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten
Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine
anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
3.3.Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese
nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.4.Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die
Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der
Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu zahlen,
jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen
(einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung
etwaiger Abgaben für Kurtaxe:
Bei Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
3.5.Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem
Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen
wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge,
bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen
stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast,
bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren
Betrag zu bezahlen.
3.6.Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird
dringend empfohlen.
3.7.Die Rücktrittserklärung ist an den Gastgeber zu richten und sollte im
Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

4. Preise/Leistungen
4.1.Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten
ein, soweit nicht anders angegeben.
4.2.Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung
mit den gültigen Angaben auf der Homepage www.gasthof-zum-sorpetal.
de oder vorab getätigten schriftlichen Zusagen .
4.3.Im Preis nicht enthalten sind Ortsabgaben, die am Ort zu zahlen sind.

5. Haftungsbeschränkung
5.1.Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen die nicht schuldhaft
durch den Gastgeber oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wurde,

(z.B. Wasser, Feuer etc.).
5.2.Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber
erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der
Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der
Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

6. Pflichten des Gastes, Reklamationen
6.1.Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung die ihm bekannt gegeben
wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare
Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
6.2.Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des
Gastes ganz oder teilweise entfallen.
6.3.Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder
Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der
Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Ist eine
Abhilfe unmöglich, wird sie vom Gastgeber verweigert oder ist aus
objektiven Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts
unzumutbar, kann der Vertrag gekündigt werden.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1.Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber
und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
7.2.Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber nur an deren
Sitz verklagen.
7.3.Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist
der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw.
Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
Gastgebers vereinbart.
7.4.Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den
Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union
oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

8. Verjährung
8.1.Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich
vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Gastgebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2.Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
8.3.Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils
mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und
der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem
Gastgeber als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.4.Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über
geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der
Gastgeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.